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Anna Konda Offline



Beiträge: 9

12.11.2008 13:25
Anrufung des Kreistages des Landkreises Börde Antworten
Die Bürgerinitiative „Wasser und Abwasser“ Irxleben, die sich am 29. Oktober 2008 gebildet hat, wendet sich an den Kreistag, um eine in der Gemeinde Irxleben für etwa 400 Bürger und Gewerbetreibende unerträglich Situation zu klären. Diese besteht darin, dass
seit dem Jahre 2001 in verschiedenen Schritten Forderungen (Beiträge) für Leistungen durch den Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) erhoben werden, welche die betroffenen Bürger bereits in der Kaufphase ihrer Grundstücke beglichen haben.
Die Gemeinde Irxleben hat nach 1990 an Privatpersonen und Gewerbetreibende Baugrundstücke „vollerschlossen“ verkauft. „Vollerschschlossen“, so bestätigt der damalige und heutige Bürgermeister Thomas Schulze und auch der Gemeinderat, war uneingeschränkt gemeint, also nach BauGB und KAG (also auch Wassererschließung jeder Art).
In diesem von den Vertragsparteien gewollten und so gemeinten Zustand der Baugrundstücke wurden von unterschiedlichen Notariaten dann die Verkäufe getätigt, in dem gemeinsamen Bewusstsein der Vertragspartner (bis heute), dass restlos alle Forderungen (Beiträge) im Zusammenhang mit der Erschließung der Grundstücke beglichen sind.

Wegen späterer gesetzlicher Regelungen (Bereinigungsgesetz usw.) – die wirtschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem WWAZ sind hinreichend bekannt – sieht sich der WWAZ in die Lage versetzt, seit 2001 von den fassungslosen Bürgern die entsprechenden Zahlungen ein zweites Mal einzutreiben. Das geschieht in einer Weise, dass die Bürger dies als Willkürhandlung begreifen.
Mit Zahlungsforderungen durch den WWAZ, der an keiner Stelle als Partner der Grundstückskäufer aufgetreten war, hat niemand gerechnet und deswegen solche im gesunden Rechtsempfinden als absurd zurückgewiesen. Dabei geht es dem Bürger nicht um die formaljuristische Frage der Zuordnung von Beiträgen, das Rechtsempfinden entsteht unabhängig von verwaltungsinternen Problemen, die bei bürgerunabhängigen Lösungswegen auftreten.

Bereits von Anfang der Auseinandersetzungen an hat der WWAZ keine Sorgfalt darauf verwandt, den Bürgern sein Verhalten und die komplizierte Rechtslage zu erklären, sondern es ist bei den Bürgern durch unterschiedliche Forderungen, unterschiedliche Höhe der Forderungen usw. der Eindruck von Chaos und Willkür entstanden. Zudem ist mit beträchtlicher Arroganz aggressiv verfahren worden, die Einschüchterungseffekte einschloss, die von nicht wenigen Bürgern als Psychoterror empfunden werden.

Nach Erhebung der Widersprüche durch die Bürger gegen die aus ihrer Sicht aus der Luft gegriffenen Zahlungsforderungen des WWAZ im Jahre 2001 erfolgte bis kurz vor Jahresende 2007 nichts. Dann aber verschickte der WWAZ „Zurückweisungen der Widerspruchsbescheide“, setzte einen kurzfristigen Zahlungstermin, verlangte darüber hinaus „Kosten für das Widerspruchsverfahren“ und drohte die Vollstreckung an.

Es ist festzustellen, dass die Gemeinde Irxleben das Problem im Interesse ihrer Bürger lösen wollte und will, wie durch Bürgermeister und Gemeinderat mehrfach öffentlich bekannt. Offensichtlich sind jedoch verwaltungsjuristische bzw. verwaltungstechnische Hürden seitens der Kommunalaufsicht aufgebaut worden, um eine Lösung der Bürger mit der Gemeinde Irxleben oder gar eine „bürgerfreie“ Lösung zwischen WWAZ (Forderungsträger nach geltendem Recht) und der Gemeinde Irxleben (unrechtmäßiger Geldempfänger nach geltendem Recht) zu verhindern. Stattdessen sind die betroffenen Bürger weiter unter Druck gesetzt worden.
Mittlerweise ist klar, dass der WWAZ keine Lösung mit der Gemeinde Irxleben will oder eine solche durch andere Verwaltungsinstanzen verhindert wird.

Der WWAZ hat die betroffenen Bürger Ende 2007 bzw. Anfang 2008 mittels juristischen Drohungen zur Zahlung der geforderten Beträge gezwungen. Die Gemeindeverwaltung Irxleben hatte in Aussicht gestellt, die Beträge zu erstatten - ob auf dem Wege des direkten Ausgleichs mit dem WWAZ (einer möglichen und gerechtfertigten Freistellung der Bürger gegenüber den Ansprüchen des WWAZ, was auch noch den geringsten Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde) oder aber durch Wiederauszahlung der nach heutiger Rechtslage zu Unrecht eingenommenen Teilerschließungsgebühren nach KAG.
Schließlich verlangte der WWAZ von den Bürgern, die gegen ihr elementares Rechtsgefühl zu Zahlungen gezwungen worden sind, im Oktober 2008 sogar noch Aussetzungszinsen („Säumniszuschläge“) dafür, dass die betroffenen Bürger die geforderten Beträge nicht bereits im Jahre 2001 gezahlt hätten.
Dies ist von den Bürgern endgültig als Akt reiner Willkür und als Verhöhnung verstanden worden – und kann offensichtlich durch den WAAZ auch nur so gemeint sein. Wir weisen darauf hin, dass die lange Bearbeitungsdauer des Widerspruchs nicht den Bürgern zur Last gelegt werden kann, sondern allein Verschulden des WWAZ bzw. der Kommunalaufsicht ist.

Seit Jahren erfolgt durch die zuständigen Behörden keine Lösung der Angelegenheit, obwohl zwischen WWAZ und Gemeinde bereits Einigkeit darüber bestand, die vom WWAZ verlangten Beiträge mit den Herstellungskosten der Gemeinde für die tatsächlich bestehenden und von der Gemeinde hergestellten Anlagen zu verrechnen. Nach Auskunft der Gemeinde Irxleben wurden die seit dem Jahre 2003 fertigen Verträge von der Kommunalaufsicht 2007 nicht genehmigt. Die Aufsichtsbehörden haben also vier (!) Jahre dazu gebraucht, um eine für die Bürger skandalöse Entscheidung zu treffen. Es ist daher nicht zu akzeptieren, dass dafür nunmehr die Bürger zusätzliche Zahlungen („Säumnisgebühren“) leisten sollen.

Die Gemeinde Irxleben hat in einer öffentlichen Bürgerversammlung am 29. Oktober 2008 durch den Herrn Bürgermeister, Herrn Dr. Thomas Schultze, und weitere Vertreter der Gemeinde sowie der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Börde“ das Scheitern der Bemühungen erklärt, mit dem WWAZ eine Einigung zugunsten der betroffenen Bürger herbeizuführen.

Obwohl die Gemeinde Irxleben, vertreten durch Bürgermeister Schulze und den Gemeinderat öffentlich bestätigt, dass die Gemeinde als Vertragspartner bei allen Grundstückskaufverträgen den Käufern ein uneingeschränkt vollerschlossenes Grundstück verkauft hat, gedeckt durch Beschluss des jeweiligen Gemeinderates, wird er nun von der Kommunalaufsicht gezwungen, die Bürger in ein Klageverfahren zu treiben, in dem der Bürgermeister nach eigenem Bekunden aussagen wird, dass allen Bürgern gleichermaßen die in Rede stehenden Grundstücke inclusive der Erschließung nach KAG verkauft wurden. Dann jedoch stellt sich jedem normalen Bürger die Frage, warum zahlt denn die Gemeinde nicht an den Bürger aus, wenn diese die Rechtslage identisch mit dem Bürger einschätzt? Wo ist denn die in einer Klage erforderliche Gegenposition?
Diese besteht offensichtlich und nach Aussage des Bürgermeisters darin, dass die Kommunalaufsicht der Gemeinde die Auszahlung ohne ein Urteil nicht gestattet. Das bedeutet, hier wird ein Verfahren gegen Bürger verlangt, ohne dass dessen Rechtsposition bestritten wird. Dies halten wir für absurd und ein „fernsehreifes“ Unterfangen.

Wir wenden wir uns mit diesem Antrag an den Kreistag, dafür Sorge zu tragen, dass die Streitigkeiten zwischen Behörden, Verbänden usw. des Landkreises Börde zum Schaden der Bürger unverzüglich beendet und offensichtlich mögliche konstruktive Lösungen nicht weiter behindert werden. Aus der Sicht der Bürger besteht das Grundproblem, dass die vom WWAZ erzwungenen Leistungen von den Bürgern schon einmal bezahlt worden sind, weiter.

Wir müssen noch darauf verweisen, dass diese vom WWAZ begonnenen Auseinandersetzungen und ihre nunmehr siebenjährige (!) Dauer das Vertrauen der Bürger in die demokratische Verwaltung, den Rechtsstaat und die Handlungsfähigkeit der Kommunalpolitik schwer beschädigt haben.



Prof. Dr. Mathias Tullner
Ahornweg 3, 39167 Irxleben
Sprecher der Bürgerinitiative
Dateianlage:
Bürgerinitiative.doc
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